AGB
1. GrundlagenDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die von der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH erbracht werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH geschlossen wird. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nicht verbindlich, wobei es keinem gesonderten Widerspruch des Vertragspartners bedarf.
2. Vereinbarung der Schriftform
Die Vertragsparteien vereinbaren für die Gültigkeit von Verträgen die Schriftform. Mündliche Vereinbarungen lösen keine Rechtsfolgen aus. Ein Abgehen von der Schriftform müsste ausdrücklich schriftlich erfolgen. Änderungen, Ergänzungen und die Kündigung von Verträgen oder einzelner Vertragsbestandteile müssen - bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit - ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Die Schriftform ist auch gegeben, wenn die Vertragsparteien mit Fax oder per E-Mail kommunizieren.
3. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Käufer vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Bedingungen zustande.
Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem Angebot gemachten Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Geringe Abweichungen der gelieferten Gegenstände von der Beschreibung des Anbots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dieses gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden, soweit dies nicht für die Hereinholung eines Auftrages notwendig ist. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben, ohne dass Kopien davon zurückgehalten werden.
4. Zustellung
Für die Wahrung von Fristen gilt das Datum der Zustellung. Gibt der Vertragspartner Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Schriftstücke der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH , insbesondere Kündigungen oder Mahnungen, nicht zu, so gelten die Schriftstücke trotzdem als zugegangen.
5. Anwendung von österreichischem Recht
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (das UN-Kaufrecht) sowie sämtliche Bestimmungen des österreichischen Rechtes, die sich darauf beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren, geschlossene Verträge nicht wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte anzufechten.
6. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH vereinbart.
7. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht deren gesamte Unwirksamkeit zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die der Unwirksamen in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung möglichst nahe kommt.
8. Übertragung von Rechten und Pflichten der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH
Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus mit Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen vollinhaltlich an andere Unternehmen zu übertragen. Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH wird Vertragspartnern schriftlich eine Vertragsübergabe mitteilen. Dem Vertragspartner erwächst kein Kündigungsrecht, sofern das übernehmende Unternehmen in alle Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt.
Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen.
9. Übertragung von Rechten und Pflichten von Vertragspartnern der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH
Vertragspartner der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH sind nur dann berechtigt Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag vollinhaltlich an andere Unternehmen bzw. Subunternehmen zu übertragen, wenn die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH schriftlich ihr Einverständnis dazu gegeben hat.
Übernimmt ein Dritter Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH, ohne dass die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH hiezu ihr Einverständnis erklärt hat, so haftet er ab Übernahme neben dem Vertragspartner als Gesamtschuldner für alle Entgeltforderungen und etwaige Schadenersatzansprüche.
10. Änderung in der Person des Vertragspartners
Der Vertragspartner hat Änderungen seines Namens oder seiner Firma, Änderungen seiner Anschrift (Sitzverlegung), Änderungen seiner Zahlstelle und jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, Bankverbindung etc. spätestens innerhalb eines Monats ab der Änderung, der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH schriftlich anzuzeigen. Lässt die Änderung in der Person des Vertragspartners eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen bzw. eine verschlechterte Bonität des Vertragspartners (so z. B. Sitzverlegung ins Ausland, Änderung der Rechtsform) erwarten, so ist die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH berechtigt, eine Sicherheitsleistung im Sinne von Punkt 11. dieser AGB zu verlangen.
11. Identitätsüberprüfung
Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Vertragspartners durch Vorlage von amtlichen Dokumenten sowie den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vom Vertragspartner zu fordern. Weiters hat der Vertragspartner auf Verlangen der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH eine international anerkannte Bankverbindung nachzuweisen. Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH ist berechtigt, alle Angaben des Vertragspartners sowie dessen Kreditwürdigkeit zu prüfen.
12. Sicherheitsleistung
Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH ist berechtigt, den Vertragsabschluß entweder von einer Sicherheitsleistung oder/und von einer Vorauszahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme abhängig zu machen. So nichts anderes vereinbart wurde, kann eine Sicherheitsleistung nur durch Bankgarantie eines im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kreditinstitutes oder durch Barerlag erfolgen. Erfolgt die Sicherheitsleistung durch Barerlag, wird dieser auf ein Sparbuch ohne Bindung einbezahlt und verzinst. Sicherheitsleistungen sind binnen fünf Tagen ab Aufforderung zu erlegen. Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH wird die Sicherheitsleistung ohne schuldhafte Verzögerung zurückgeben oder mit Zahlungsverpflichtungen aufrechnen, sobald die Voraussetzungen für die Erbringung der Sicherheitsleistung weggefallen sind. Erfolgte die Sicherheitsleistung durch Barerlag, so gebühren bei der Rückzahlung die auf dem Sparbuch angefallenen Zinsen (abzüglich gesetzlicher Steuern) dem Vertragspartner.
13. Lieferungen und Gefahrenübergang
Sämtliche Lieferungen erfolgen ex works A-7210 Mattersburg, Brunnenplatz 6, Österreich, gemäß Incoterms 2000. Transport und sonstige Kosten jeder Lieferungen sind in vollen Umfang vom Kunden zu tragen.
Retourwaren werden ohne vorherige Zustimmung von IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GmbH nicht angenommen.
14. Genehmigungen
Für die Einholung von allenfalls erforderlichen Bewilligungen, Konzessionen oder anderen behördlichen Genehmigungen sowie für die Erlangung erforderlicher privatrechtlicher Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter ist der Vertragspartner selbst verantwortlich. Diesbezüglich haftet der Vertragspartner der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Dem Vertragspartner obliegen die Pflichten hinsichtlich einer allfälligen Vergebührung von mit der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH geschlossenen Verträgen. Insbesondere hat er die hierfür vorgeschriebenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben zu entrichten.
15. Leistungsmerkmale
Die Verfügbarkeit und Qualität der einzelnen Dienste ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und allfälligen sich hierauf beziehenden Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien. Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH ist berechtigt, vertragsgegenständliche Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen.
16. Unterbrechung der Leistung
Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH wird dem Vertragspartner Unterbrechungen oder wesentliche Einschränkungen,
soweit diese zur Wartung, zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten, zur Verbesserung oder zur Vermeidung von Störungen erforderlich sind, rechtzeitig in geeigneter Weise mitteilen. So im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, haftet die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH nicht, wenn sie ihren Verpflichtungen aus einem Vertrag auf Grund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht nachkommen kann, sie garantiert insbesondere nicht die Verfügbarkeit von Leitungen und Einrichtungen Dritter.
17. Mängel
Der Vertragspartner wird Mängel unter Angabe der möglichen Ursachen unverzüglich der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH anzeigen, damit eine Mängelbehebung der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH umgehend ermöglicht wird.
Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH wird Mängel gemäß der für diese Leistung maßgeblichen Leistungsbeschreibung sofern technisch machbar selbst beheben.
Wird die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH zur Mängelbehebung aufgefordert und ist die Ursache vom Vertragspartner oder Dritten zu vertreten, so ist die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH berechtigt, von ihr erbrachte Leistungen sowie ihr erwachsene Aufwendungen dem Vertragspartner zu verrechnen.
18. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für von der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH gelieferte Waren beträgt sechs Monate. Dies gilt auch für Gegenstände, die mit einem Gebäude oder mit Grund und Boden fest verbunden werden.
Zwischen der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH und dem Vertragspartner wird zudem ausdrücklich vereinbart, dass die Beweislast für (Gewährleistungs-)Mängel immer den Vertragspartner – nicht jedoch die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH – trifft.
Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH wird Mängel innerhalb angemessener Frist beheben oder beheben lassen, wobei der Vertragspartner der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen wird. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Vertragspartners sind von diesem allenfalls notwendige Arbeitskräfte unentgeltlich beizustellen. Die im Rahmen einer Wartung oder Reparatur ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH über.
Entspricht die von der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH erbrachte Leistung nicht den vereinbarten Bedingungen, wird die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH nochmals versuchen die vereinbarte Leistung zu erbringen. Ist die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH nach wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von mindestens vier Wochen nicht in der Lage, den vertraglich vereinbarten Zustand herzustellen, so hat der Vertragspartner das Recht, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dem Vertragspartner erwachsen keine darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche.
Nach Abnahme der Leistung der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH durch den Vertragspartner entfällt für die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH die Gewährleistung, für Mängel, die durch eigenes Personal des Vertragspartners bzw. Dritte verursacht werden, ebenso kann keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden übernommen werden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
19. Schadenersatzpflicht des Vertragspartners
Der Vertragspartner verpflichtet sich relevante Rechtsvorschriften einzuhalten. In jedem Fall ist der Vertragspartner für Inhalte, die er über Einrichtungen, die von der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH geschaffen wurden, übermittelt, selbst verantwortlich.
Der Vertragspartner verpflichtet sich die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH schad- und klaglos halten, wenn sie wegen eines missbräuchlichen Verhaltens (bzw. wegen Nichteinhaltung relevanter Vorschriften) des Vertragspartners zivil oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
20. Verpflichtungen des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist verpflichtet:
a) der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH die Arbeiten an vertragsgegenständlichen Einrichtungen zu ermöglichen und auf eigene Kosten bzw. durch Dritte die dafür erforderlichen und geeigneten Arbeitsbedingungen rechtzeitig bereitzustellen und während der Dauer des Vertrages in einem für die Erbringung der Leistung erforderlichen Zustand zu erhalten,
b) die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH vor Beginn der Arbeiten auf die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie ähnlicher Einrichtungen und zu beachtende Verträge mit anderen Lieferanten aufmerksam zu machen,
c) die erforderlichen Ausbesserungsarbeiten, die an seinen Anlagen durch die Arbeiten der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH trotz sachgemäßer Durchführung der Arbeiten durch IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH nötig werden, auf eigene Kosten durchzuführen,
d) Der Vertragspartner ist für die Erlangung privatrechtlicher oder öffentlichrechtlicher Bewilligungen oder Konzessionen selbst verantwortlich.
21. Haftung
Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH haftet für von ihr bzw. ihren Dienstnehmern oder Gehilfen verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Vermögensschäden, Zinsverluste, verlorengegangene Daten, Folgeschäden, ideelle Schäden, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner ist ausgeschlossen. Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH haftet nicht für Ansprüche, die sich aus allfälligen Betriebsstörungen ergeben können.
Die Ersatzpflicht ist jedenfalls für jedes schadenverursachende Ereignis, sofern nicht durch Vorsatz oder qualifiziert grobe Fahrlässigkeit verursacht, gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit € 20.000,00 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit € 100.000,00 begrenzt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.
22. Leistungsfristen
Die maximale Frist, innerhalb der eine Leistung oder ein Dienst zu erbringen ist, ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem jeweiligen Einzelvertrag zu entnehmen. Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
23. Verzögerungen
Vereinbarte Fristen verlängern sich und vereinbarte Termine verschieben sich bei einem von der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH nicht zu vertretenden, vorübergehenden und nicht vorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum. Ein solches Leistungshindernis liegt insbesondere bei nicht vorhersehbarem Ausbleiben von Lieferungen durch Lieferanten, geografischer, technischer, oder rechtlicher Nichtrealisierbarkeit von Arbeiten sowie bei höherer Gewalt vor.
Ist die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH aus anderen Gründen mit der geschuldeten Leistung im Verzug, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung berechtigt, wenn die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH eine ihr vom Vertragspartner gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens acht Wochen betragen muss, nicht einhält. Dem Vertragspartner stehen aus Anlass des Rücktritts keine Schadenersatzansprüche zu.
Kann die Leistung aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden, so ist die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Vertragspartner eine ihm von der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens vier Wochen betragen muss, nicht einhält.
Im Falle des Rücktrittes durch die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH hat der Vertragspartner die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten sowie entgangenen Gewinn zu ersetzen, jedoch nicht über das für die Erbringung der insgesamt beauftragten Leistung vereinbarte Entgelt hinaus.
24. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH.
25. Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Entgelte richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Die Preise enthalten grundsätzlich keine gesetzliche Umsatzsteuer.
Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens zehn Tage nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Die im Fall des Verzuges für das Einschreiten von Rechtsanwälten notwendigen Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.24. Aufrechnungs- und Vertragspartners
26. Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners
Gegen Ansprüche der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH kann der Vertragspartner nur mit gerichtlich festgestellten oder von der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.
27. Einstellung von Leistungen
Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen für einen Vertragspartner ganz oder teilweise einzustellen, wenn: a) der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH Tatsachen bekannt werden, die eine Ablehnung der Begründung des Vertragsverhältnisses mit dem Vertragspartner gerechtfertigt hätten und diese zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens noch von Bedeutung sind, b) der Vertragspartner gegenüber der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist und der Vertragspartner unter Setzung einer Nachfrist weiterhin säumig bleibt, c) der Vertragspartner eine von ihm verlangte Sicherheitsleistung (Punkt 11.) nicht erbringt.
Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH wird die Leistungen wieder erbringen, sobald die Gründe für die Einstellung entfallen sind und der Vertragspartner die Kosten des Arbeitsaufschubes ersetzt hat.
28. Beendigung von Verträgen
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag.
Die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH ist berechtigt alle Vertragsverhältnisse fristlos aufzulösen, wenn Gründe für die Einstellung gem. Punkt 25. vorliegen, oder hinsichtlich des Vertragspartners ein Ausgleichsverfahren oder eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wurde.
Kommt es zu einer berechtigten, fristlosen Auflösung des Vertragsverhältnisses durch die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH werden sämtliche offenen Forderungen binnen 10 Tagen fällig.
29. Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vertragspartners
Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vertragspartners beendet das Vertragsverhältnis. Der Masseverwalter kann aber bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Konkurses das Vertragsverhältnis fortführen. In diesem Fall hat er jedoch entweder unter Abgabe einer persönlichen Haftungserklärung für alle Entgelte und Schadenersatzansprüche, die ab der Konkurseröffnung anfallen, oder unter Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung im Sinne von Punkt 11. dieser AGB oder Vorauszahlung binnen fünf Werktagen ab Konkurseröffnung einen diesbezüglichen schriftlichen Antrag zu stellen. Ist kein Masseverwalter bestellt, so kann der Vertragspartner unter Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung im Sinne von Punkt 11. dieser AGB oder Vorauszahlung binnen gleicher Frist schriftlich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses beantragen.
30. Diverses
Wird eine Leistung der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH nach Angaben oder Plänen des Vertragspartners eingerichtet und erbracht, so hat der Vertragspartner die IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH bei Verletzung allfälliger Rechte schad- und klaglos zu halten.
Anbote, Ausführungsunterlagen wie Pläne oder Skizzen, Muster, Kataloge, Abbildungen sowie sonstige technische Unterlagen u. dgl. bleiben stets geistiges Eigentum der IP.NETCOM Vertriebs- und Consulting GesmbH und unterliegen den einschlägigen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw., sowie strengster Geheimhaltungspflicht von Seiten des Vertragspartners.
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